CHIVA ist eine Abkürzung und heißt aus dem Französischen übersetzt „ambulante, venenerhaltende, blutflusskorrigierende Behandlung von Krampfadern“. Die erkrankte Stammvene wird gezielt an einigen Stellen unterbunden, so dass der Blutrückfluss in den Krampfadern nicht mehr stattfinden kann. Durch Ausschaltung des gestörten Blutflusses sollen sich die Krampfadern innerhalb von Wochen zurückbilden, sie werden also nicht entfernt. Der Eingriff erfolgt ambulant in örtlicher Betäubung. Auch wenn die Verfechter dieser wenig durchgeführten Methode bewusst den Begriff „Operation“ vermeiden so handelt es sich doch um einen operativen Eingriff, bei dem Einstiche und auch Hautschnitte z.B. in der Leiste und der Kniekehle erforderlich sind. Der Eingriff soll angeblich „minimal-invasiv“ sein, Folgeeingriffe sind nicht selten erforderlich und Langzeitergebnisse fehlen, die die Qualität dieser operativen Methode überzeugend belegen können.
Keine Kostenübernahme durch die GKV!
Während die Kosten für die etablierten operativen Verfahren (Stripping, Mini-Phlebektomie, Beseitigung von Perforansvarizen) von den gesetzlichen Krankenkassen problemlos übernommen werden, werden die Kosten für das CHIVA-Verfahren nicht erstattet (Stand 06/2011)! Diese liegen je nach Anbieter des Verfahrens zwischen 800 und 1400 Euro! Sollte die CHIVA-Methode in einer privatärztlichen Praxis oder Klinik ohne Kassenzulassung durchgeführt werden, sollte man bedenken, dass ebenfalls die Voruntersuchungen wie z.B. eine kostspielige Doppler/Duplexuntersuchung von gesetzlich Krankenversicherten aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Auch der erforderliche Kompressionsstrumpf, der nach der CHIVA-Methode getragen werden muss, kann in einer Privatpraxis/Klinik auch nur auf einem Privatrezept rezeptiert werden. Bevor Sie vollends in die Kostenfalle laufen sollten: was ist, wenn Komplikationen nach CHIVA auftreten und weitere Maßnahmen erforderlich werden? Auch nach problemlosem Verlauf werden Nachkontrollen erforderlich sein, zumindest gehört sich das so, die unter Umständen zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Privatversicherte sollten sicherheitshalber mit ihrer Versicherung klären, ob die Kosten für das CHIVA-Verfahren übernommen werden.