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Sonntag, 12. Dezember 2010

Tiefe Beinvenenthrombose (2): Symptome


Eine Thrombose der oberflächlichen Venen, die in der Regel mit einer Phlebitis (Venen-Entzündung) auftritt, ist leicht zu erkennen und auch dem medizinischen Laien wird schnell klar, dass hier etwas nicht stimmt. Thrombosen der tiefen Beinvenen verursachen oft sehr verschwommene Symptome und sind auch für Kenner der Materie nicht immer eindeutig. Rund 1/3 aller TVT verlaufen sehr mild und symptomarm, d.h. die Betroffenen merken nichts von ihrer TVT bis sich dann aus heiterem Himmel eine Lungenembolie ereignet. Insbesondere bei bettlägerigen Personen wird eine TVT oft nicht erkannt.

Misstrauisch werden sollte man bei folgenden Symptomen:

Ein dumpfer, ziehender Schmerz im Bein ähnlich wie bei Muskelkater. Merkwürdigerweise tritt der Muskelkater nur in einem Bein auf (eine TVT in beiden Beinen gleichzeitig ist äußerst selten!) und bessert sich, wenn das betreffende Bein hochgelagert wird.

Je ausgeprägter der Venenverschluss, desto mehr schwillt das Bein an. Die Anschwellung tritt immer unterhalb des Verschlusses auf. Bei einer Unterschenkelvenenthrombose schwillt die Knöchelregion an, sitzt der Thrombus in den Oberschenkelvenen ist der ganze Unterschenkel einschließlich Knöchel geschwollen. Sollte das ganze Bein geschwollen sein ist das Vorliegen einer Beckenvenenthrombose sehr wahrscheinlich. Das Betasten der geschwollenen Beinregion löst in der Regel Schmerzen aus.

Plötzlich aufgetretene Krampfadern und Besenreiser bzw. deren akute Zunahme können ebenfalls Hinweise auf einen Verschluss der tiefen Beinvenen geben. Oft hat das betreffende Bein auch einen „Blaustich“. Schauen Sie sich daher im Verdachtsfall Ihr Bein genau an!

Die aufgeführten Symptome sollten Sie ernst nehmen und zügig abklären lassen. Eine unbehandelte TVT kann folgenlos bleiben, zu einer Lungenembolie führen und /oder ein postthrombotisches Syndrom verursachen.

Bitte beachten Sie, dass eine sichere Diagnose nur von einem Arzt gestellt werden kann. Das gilt ausdrücklich auch für den Ausschluss einer TVT!